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| Bürgerservice > Standesamt > Ein BabyBeurkundungBeurkundung der Geburt Um die Geburt Ihres Kindes "reibungslos" beurkunden zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige noch weitere Unterlagen von Ihnen. Die nachfolgenden Informationen können nicht abschließend sein. Sie sollen Ihnen lediglich als kleine Hilfe dienen! Sofern Sie sich nicht in einem der nachstehenden Beispiele wiederfinden, oder wenn Sie noch spezielle Fragen haben, bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Geburtsanzeige Ist Ihr Kind in einem der Krankenhäuser in Recklinghausen zur Welt gekommen, erhalten Sie den entsprechenden Vordruck auf der Säuglingsstation. Lesen Sie diesen bitte aufmerksam durch! Das Krankenhaus hat darin bereits verbindliche Daten, z.B. Ihre Namen, Geburtsort und -stunde, Geschlecht, Größe und Gewicht Ihres Kindes, eingetragen. Die Geburtsanzeige sollte nun mit dem/den für Ihr Kind gewünschten Vornamen, des weiteren mit Ihren noch fehlenden persönlichen Angaben, wie z.B. Berufsbezeichnung, Konfession, Staatsangehörigkeit, Familienstand, vervollständigt werden. Wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht und geben Sie das Formular wieder an die Sie betreuende Schwester zurück! Das Krankenhaus ist verpflichtet, diese mit den erforderlichen Unterlagen, wenn schon vorhanden, an das Standesamt weiterzuleiten! Hausgeburt Wer ist bei einer Hausgeburt innerhalb einer Woche anzeigepflichtig?
Sie erhalten von der Hebamme oder der ärztin/dem Arzt, die/der bei der Geburt zugegen war, eine mit den persönlichen Daten Ihres Kindes versehene Geburtsbescheinigung. Legen Sie diese zusammen mit erforderlichenUnterlagen dem Standesamt vor. Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt? |