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Unterlagen

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?

Beispiel 1:Sie sind miteinander verheiratet

Bei Eheschließung im Inland:

  • Heiratsurkunde oder
  • Beglaubigte Abschrift aus dem als Heirateintrag geführten Familienbuch (diese Urkunde befinden sich in Ihrem Stammbuch. Wenn nicht, dann müssen Sie diese Urkunde anfordern, beim Standesamt am Eheschließungsort).

Bei Eheschließung im Ausland:

  • Heiratsurkunde (Es können in diesem Fall weitere Unterlagen erforderlich werden. Informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt)

Beispiel 2: Sie sind nicht miteinander verheiratet

Wenn Sie ledig sind und noch kein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben wurde: 

  • Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind und noch kein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben wurde:

  • Heiratsurkunde dem Vermerk über die Auflösung der Ehe oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführtem Familienbuch mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe

Falls ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben wurde, benötigen wir zusätzlich:

  • Geburtsurkunde des Vaters
  • einen Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft (abzugeben beim Jugendamt oder Standesamt)

 Zusätzliche Hinweise:

    • Bei Urkunden aus dem Ausland sind ggf. besondere Formerfordernisse zu beachten.
    • Urkunden in fremder Sprache müssen in Deutschland übersetzt sein, und zwar von einem vereidigten und beim Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzer.
    • Ausländische Staatsangehörige müssen ihre Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einer Passersatzbescheinigung oder eines anderweitigen ausreichenden Dokumentes nachweisen.
    • Ein Dolmetscher muss bei Ihrer Vorsprache im Standesamt zugegen sein, wenn Sie der deutschen Sprache nicht oder nicht vollständig mächtig sind.
    • Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder Sie gehören zum Personenkreis der Spätaussiedler/Vertriebenen, dann können weitere Unterlagen, sowie die Klärung namensrechtlicher Auswirkungen erforderlich werden.
  • Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder Sie gehören zum Personenkreis der Spätaussiedler/Vertriebenen, dann können weitere Unterlagen, sowie die Klärung namensrechtlicher Auswirkungen erforderlich werden.
  • Spätaussiedler/Vertriebenen, dann können weitere Unterlangen, sowie die Klärung namensrechtlicher Auswirkungen erforderlich werden.

Es wäre zu umfangreich, vorstehende Informationen abschließend auszuführen! Haben Sie noch spezielle Fragen, sollten Sie sich frühzeitig telefonisch oder auch persönlich mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne!