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Sie wollen heiraten?
Sie wollen heiraten?Mit diesem Wunsch stehen Sie nicht allein da: Vor das Eheglück hat der Gesetzgeber allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Daher empfehlen wir, vor einer Vorsprache noch einmal Kontakt mit dem Standesamt Recklinghausen aufzunehmen, um die erforderliche Auskunft detailliert für Ihre persönliche Situation geben zu können. Am Anfang steht die Anmeldung der Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Mit der Planung Ihrer Hochzeit sollten Sie frühzeitig beginnen. Dazu halten wir für Sie eine Broschüre bereit, die auf informative und unterhaltsame Weise zeigt, woran Sie bei der Organisation und Gestaltung Ihres besonderen Tages denken sollten. Wir informieren Sie auch über die Möglichkeiten der Namensführung. "Alles hat seinen Preis!" Zu guter letzt verraten wir Ihnen noch, welche Kosten auf Sie zukommen. Ton- und/oder Bildaufnahmen Ton- und/oder Bildaufnahmen sind im Trauzimmer während der Eheschließung im Allgemeinen nicht zulässig! Damit sie die Erinnerung an Ihren esonderen Festtag festhalten können, dürfen Sie beim Standesamt Recklinghausen in Absprache mit der Standesbeamtin bzw. Standesbeamten filmen oder fotografieren. Hinweis: Die erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des/der aufgenommenen und abgebildeten Person/en in Wort und Bild verbreitet und veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG). Diese Einwilligung wird von der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten nicht erteilt! Eine Veröffentlichung der erstellten Ton- und/oder Bildaufnahmen, insbesondere im Internet und ähnlichen Medien ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen die Standesbeamtin bzw. Standesbeamte abgebildet wird und/oder die Tonaufnahme der Standesbeamtin bzw. Standesamen wiedergegeben wird. Diese Einschränkung ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Standesbeamtin bzw. Standesbeamten erforderlich.
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