Aktuelles
Heiraten Lebenspartner- schaft Urkundenservice Trauteam / Trauorte Ein Baby Ein Todesfall

Bürgerservice > Standesamt > Urkunden

Das Team der Urkundenstelle
Das Team der Urkundenstelle: (v.l.) Yasemin Röthling, Daniela Rose, Svenja Beselt

Wie kann ich Urkunden anfordern?

Ihre Ansprechpartner/innen in der Urkundenstelle:

Yasemin Röthling  02361/50-1787 
Svenja Beselt         02361/50-1786  
Daniela Rose          02361/50-1781

oder urkundenstelle@recklinghausen.de

Urkundenservice

Hinweis:

Einsicht in, Auskunft aus und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten/Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen ( § 62, Abs. 1 Personenstandsgesetz). Diese Vorschrift gilt für die beim Standesamt geführten Register bis zum Ablauf der in § 5, Abs. Personenstandsgesetz genannten Fristen.

Die Fristen lauten für das:

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fristen werden die Personenstandsregister an das

Stadt- und Vestisches Archiv

Hohenzollernstr. 12

45659 Recklinghausen

übergeben.

Ein rechtliches Interesse an der Einsicht, Auskunft bzw. Aufsstellung von Urkunden liegt nur dann vor, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines Anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. (Rechtsprechung)

Genealogische Forschungen erfüllen diese Voraussetzung nicht!

Bei Familienforschung besteht zwar ein berechtigtes, aber kein rechtliches Interesse.

Geschwister können die Aussstellung von Urkunden aus dem Geburts- und Sterberegister beantragen, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Zur Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Gründe aufgeführt werden, die wirtschaftlicher und ideeller Natur sein können.

Sollten Sie nicht zum vorgenannten Personenkreis der Berechtigten gehören, darf das Standesamt nur dann Einsicht in die Personenstandsbücher gewähren bzw. Auskünfte/Urkunden daraus erteilen, wenn der im Register eingetragene Personenkreis eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilt hat! Der Personalausweis des/r Vollmachtgers/in ist beizufügen!

Möglichkeiten der Urkundenanforderung

Um Ihnen Zeit und Wege zu ersparen, insbesondere dann, wenn Sie außerhalb von Recklinghausen wohnhaft sind, bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten a) + c) an, Urkunden zu beantragen. Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung sind wir bemüht, Ihr Anliegen umgehend zu bearbeiten. Der Vorgang beansprucht ein wenig Bearbeitungszeit, so dass Sie die beantragte/n Urkunden spätestens nach ein paar Tagen erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Urkunden für Rentenzwecke bzw.  für alle gesetzlichen Sozialversicherungen sind kostenfrei!

a) Bestellung online, mit direkter Bezahlung

Mit diesem Link können Sie Ihre Urkunden per Internet bestellen. Dadurch ersparen sie sich die Portokosten, erledigen gleich dort die Bezahlung und erhalten die Urkunde schneller!

Rufen Sie den Vordruck auf und geben sie alle erforderlichen Daten ein.  Beachten Sie bitte bei der Eingabe Ihrer Daten die Hinweise unter Punkt c)!

Die Online-Bestellung erfordert für die direkte Bezahlung die Eingabe Ihrer Kontoverbindung. Urkunden für Rentenzwecke sind kostenfrei!

Wichtig: Ihre Anforderung bitte nur online versenden! Eine Unterschrift ist nicht erforderlich!

Nach Eingang Ihres Online-Anforderung senden wir Ihnen unverzüglich die gewünschte/n Urkunde/n zu! 

b) Ausstellung bei persönlicher Vorsprache

Sofern Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören (siehe dazu vorstehende Ausführungen), können sie die Urkunden zum unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und im Regelfall sofort mitnehmen.

Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage des Stammbuches der Familie ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Suche nach dem gewünschten Eintrag!

c) Bestellung per Post

Personenstandsurkunden und -auskünfte werden nur noch gegen Vorkasse ausgestellt bzw. erteilt! Die Vorauszahlung kann ausschließlich per Verrechnungsscheck erfolgen, der der jeweiligen Anforderung beizufügen ist. Verrechnungsschecks erhalten Sie bei Ihrer kontoführenden Bank.
Formulieren Sie bitte deutlich Ihren Urkundenwunsch unter Angabe sämtlicher Daten (siehe nachfolgend), insbesondere den Verwendungszweck und ob Sie die Urkunde/n für nationale oder internationale Zwecke benötigen.
Bezüglich Ihrer Anforderungsberechtigung bzw. Ihrem rechtlichen Interesse beachten Sie unsere obigen Hinweise!

Ihre Anforderung senden Sie bitte unter Beifügung des erforderlichen Verrechnungsschecks an:

Standesamt Recklinghausen
Rathausplatz
45657 Recklinghausen

Wichtig: Bitte immer folgende Daten bitte angeben:

Bei Geburtsurkunden

  • Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum; Geburtsort Recklinghausen
  • Register-Nr. (wenn vorhanden)

Bei Sterbeurkunden

  • Vor- und Familiename des/r Verstorbenen, ggf. Geburtsname
  • Sterbedatum; Sterbeort Recklinghausen
  • Register-Nr. (wenn vorhanden)

Bei Eheurkunden 

  • Vor- und Familienname, Geburtsname der Frau / des Mannes 
  • Heiratsdatum; Heiratsort Recklinghausen
  • Register-Nr. (wenn vorhanden)

Bei beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (nur möglich für Eheschließungen zwischen dem 01.01.1958 und 31.12.2008 unf für Familienbücher, die nach einer im Ausland geschlossenen Ehe nachträglich angelegt wurden)

  • Vor- und Familien-/Ehename,Geburtsname der Frau / des Mannes
  • Heiratsdatum, Heiratsort Recklinghausen bzw. Ort im Ausland

Hinweis: Diese Urkunde dient nur noch als Nachweis der Geburt eines Kindes, das im Ausland geboren und ins Familienbuch der Eltern eingetragen wurde.

Nicht vergessen:

  • Ihr Absender
  • Ihre telefonische Erreichbarkeit bei Rückfragen
  • E-Mail-Adresse