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Das Team der Urkundenstelle: (v.l.) Yasemin Röthling, Daniela Rose, Svenja Beselt
Wie kann ich Urkunden anfordern?Ihre Ansprechpartner/innen in der Urkundenstelle: Urkundenservice Hinweis: Einsicht in, Auskunft aus und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten/Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen ( § 62, Abs. 1 Personenstandsgesetz). Diese Vorschrift gilt für die beim Standesamt geführten Register bis zum Ablauf der in § 5, Abs. Personenstandsgesetz genannten Fristen. Die Fristen lauten für das:
Stadt- und Vestisches Archiv Hohenzollernstr. 12 45659 Recklinghausen übergeben. Ein rechtliches Interesse an der Einsicht, Auskunft bzw. Aufsstellung von Urkunden liegt nur dann vor, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines Anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. (Rechtsprechung) Genealogische Forschungen erfüllen diese Voraussetzung nicht! Bei Familienforschung besteht zwar ein berechtigtes, aber kein rechtliches Interesse. Geschwister können die Aussstellung von Urkunden aus dem Geburts- und Sterberegister beantragen, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Zur Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Gründe aufgeführt werden, die wirtschaftlicher und ideeller Natur sein können. Sollten Sie nicht zum vorgenannten Personenkreis der Berechtigten gehören, darf das Standesamt nur dann Einsicht in die Personenstandsbücher gewähren bzw. Auskünfte/Urkunden daraus erteilen, wenn der im Register eingetragene Personenkreis eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilt hat! Der Personalausweis des/r Vollmachtgers/in ist beizufügen! Möglichkeiten der Urkundenanforderung Um Ihnen Zeit und Wege zu ersparen, insbesondere dann, wenn Sie außerhalb von Recklinghausen wohnhaft sind, bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten a) + c) an, Urkunden zu beantragen. Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung sind wir bemüht, Ihr Anliegen umgehend zu bearbeiten. Der Vorgang beansprucht ein wenig Bearbeitungszeit, so dass Sie die beantragte/n Urkunden spätestens nach ein paar Tagen erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis! Urkunden für Rentenzwecke bzw. für alle gesetzlichen Sozialversicherungen sind kostenfrei! a) Bestellung online, mit direkter Bezahlung Mit diesem Link können Sie Ihre Urkunden per Internet bestellen. Dadurch ersparen sie sich die Portokosten, erledigen gleich dort die Bezahlung und erhalten die Urkunde schneller! Rufen Sie den Vordruck auf und geben sie alle erforderlichen Daten ein. Beachten Sie bitte bei der Eingabe Ihrer Daten die Hinweise unter Punkt c)! Die Online-Bestellung erfordert für die direkte Bezahlung die Eingabe Ihrer Kontoverbindung. Urkunden für Rentenzwecke sind kostenfrei! Wichtig: Ihre Anforderung bitte nur online versenden! Eine Unterschrift ist nicht erforderlich! Nach Eingang Ihres Online-Anforderung senden wir Ihnen unverzüglich die gewünschte/n Urkunde/n zu! b) Ausstellung bei persönlicher Vorsprache Sofern Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören (siehe dazu vorstehende Ausführungen), können sie die Urkunden zum unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und im Regelfall sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage des Stammbuches der Familie ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Suche nach dem gewünschten Eintrag! c) Bestellung per Post Personenstandsurkunden und -auskünfte werden nur noch gegen Vorkasse ausgestellt bzw. erteilt! Die Vorauszahlung kann ausschließlich per Verrechnungsscheck erfolgen, der der jeweiligen Anforderung beizufügen ist. Verrechnungsschecks erhalten Sie bei Ihrer kontoführenden Bank. Ihre Anforderung senden Sie bitte unter Beifügung des erforderlichen Verrechnungsschecks an: Standesamt Recklinghausen Wichtig: Bitte immer folgende Daten bitte angeben: Bei Geburtsurkunden
Bei Sterbeurkunden
Bei Eheurkunden
Bei beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (nur möglich für Eheschließungen zwischen dem 01.01.1958 und 31.12.2008 unf für Familienbücher, die nach einer im Ausland geschlossenen Ehe nachträglich angelegt wurden)
Hinweis: Diese Urkunde dient nur noch als Nachweis der Geburt eines Kindes, das im Ausland geboren und ins Familienbuch der Eltern eingetragen wurde. Nicht vergessen:
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