Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen

Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen
Betreut durch:
Fachbereich Personal und Organisation (10),
Birgit Molitor, Tel.: 50-1306
Allgemeines
Der Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen ist zuständig für Personal- und Gleichstellungsangelegenheiten der Beschäftigten der Stadtverwaltung Recklinghausen. Er setzt sich aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern sowie 3 Mitgliedern mit beratender Stimme zusammen.
Aufgaben
Der Ausschuss entscheidet über
- grundlegende Angelegenheiten der Personalentwicklung, der Gleichstellung, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
- Richtlinien über freiwillige Leistungen an Beschäftigte
- die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
Er berät über
- Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses,
- Zuschüsse an Dritte bis zur Höhe der von der VCC RE GmbH anlässlich der Anmietung von Räumlichkeiten in Rechnung gestellten Miet- und Nebenkosten bei besonderem öffentlichen Interesse für die Stadt Recklinghausen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
- Haushaltsplanung
- Stellenplan
- Frauenförderplan
- Einstellung, Beförderung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Einstellung, Eingruppierung und Kündigung der Angestellten ab der Vergütungsgruppe II Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
- Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Angelegenheiten, sofern die angefochtene Entscheidung vom Rat getroffen wurde