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Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen

Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen

Betreut durch:
Fachbereich Personal und Organisation (10),
Birgit Molitor, Tel.: 50-1306

Allgemeines

Der Ausschuss für Personal- und Gleichstellungsfragen ist zuständig für Personal- und Gleichstellungsangelegenheiten der Beschäftigten der Stadtverwaltung Recklinghausen. Er setzt sich aus 7 stimmberechtigten  Mitgliedern  sowie 3 Mitgliedern mit beratender Stimme zusammen.

Aufgaben

Der Ausschuss entscheidet über

  • grundlegende Angelegenheiten der Personalentwicklung, der Gleichstellung, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
  • Richtlinien über freiwillige Leistungen an Beschäftigte
  • die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen

Er berät über

  • Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses,
  • Zuschüsse an Dritte bis zur Höhe der von der VCC RE GmbH anlässlich der Anmietung von Räumlichkeiten in Rechnung gestellten Miet- und Nebenkosten bei besonderem öffentlichen Interesse für die Stadt Recklinghausen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
  • Haushaltsplanung
  • Stellenplan
  • Frauenförderplan
  • Einstellung, Beförderung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
  • Einstellung, Eingruppierung und Kündigung der Angestellten ab der Vergütungsgruppe II Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
  • Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Angelegenheiten, sofern die angefochtene Entscheidung vom Rat getroffen wurde