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Betriebsausschuss Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen

Betriebsausschuss

Betreut durch:
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR)
Alexander Timpe, Tel. 02361/ 50 - 1322

Allgemeines

Der Betriebsausschuss der Kommunalen Servicebetriebe der Stadt Recklinghausen (KSR) ist das politische Gremium, das die Arbeit der Betriebsleitung unterstützt. Der Ausschuss setzt sich aus 7 stimmberechtigten sowie 2 beratendenden Mitgliedern zusammen.

Aufgaben

  • Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit innerhalb des Gebietes der Stadt Recklinghausen
  • Sicherung marktgerechter Gebühren sowie Gebührenstabilität in den Bereichen
       - Abfallwirtschaft
       - Straßenreinigung
       - Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Erhalt von Bürger-Servicestandards (Qualitätssicherung) in den Bereichen
       - Straßenreinigung
       - Grünepflege und -unterhaltung
       - Straßenunterhaltung 
  • Übernahme weiterer Aufgaben zur Sicherung der Arbeitsplätze innerhalb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen“
  • Erhalt der Wirtschaftlichkeit der KSR
  • Qualitätssteigerung bei den Arbeitsabläufen und -bedingungen innerhalb der KSR
  • Weiterführung und Verstärkung der interkommunalen Kooperation beim Einsatz von Spezialfahrzeugen und anderen Ressourcen
  • Optimierung der Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbereichen (Schaffung von Einsparpotentialen)
  • Aufrechterhaltung einer qualifizierten Abfallberatung

Kompetenzen

  • Der Betriebsausschuss entscheidet abschließend in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigentriebsverordnung übertragen sind, z. B.
       - Zustimmung zu Verpflichtungsgeschäften, die nicht zur laufenden Betriebsführung zählen, wenn der Wert im Einzelnen den Betrag von 50.000 € übersteigt
       - Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO
       - Zustimmung zu Mehrausgaben gemäß § 14 Absatz 2 der Betriebssatzung
       - Vorschlag zur Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss gemäß § 106 Absatz 2 Satz 3 GO NRW.
  • Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten vor, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Recklinghausen unterliegen, so z. B.
       - Erlass des Wirtschaftsplanes einschließlich aller Anlagen
       - Festlegung der Gebührensätze
       - Erlass von Satzungen bzw. Satzungsänderungen