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Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschuss

Betreut durch:
Fachbereich Bürgermeister-, Rechts- und Ratsangelegenheiten, 
Arnika Löhrhoff, Tel.: 50-1208

 

Allgemeines

 Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich 19 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem Mitglied mit beratender Stimme zusammen.

Aufgaben

  • Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gemäß § 61 GO NRW
  • Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, die an den Rat gerichtet sind (Ratspetitionen)
  • Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit und des Stadtmarketings
  • Ausführung des Haushaltsplanes gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW
  • Genehmigung von Dienstreisen der Rats- und Ausschussmitglieder sowie der Mitglieder von Beiräten
  • Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister;
     Dienstreisen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister innerhalb der Bundesrepublik und in die europäischen Partnerstädte gelten als genehmigt.
  • Entscheidung über die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Besichtigungsfahrten) der Ausschüsse  und deren Kommissionen, sofern Mittel angefordert werden, die nicht ausschließlich zur Begleichung von Fahrtkosten notwendig sind
  • Bestimmung und Änderung von Schulnamen und Straßennamen
  • Ausübung der Vorschlagsrechte bei der Besetzung der Schulleitung gem. § 21 a SchVG
  • Angelegenheiten, die im Rat verhandelt werden mit Ausnahme von Satzungsbeschlüssen nach DSchG und den Angelegenheiten der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen