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Personalrat der Stadt RecklinghausenPersonalrat der Stadt Recklinghausen
Der Personalrat ist die Interessensvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Recklinghausen und wird alle vier Jahre neu gewählt. Die Amtszeit begann am 1. Juli 2008.
Die gesetzliche Grundlage für die Wahl und die tägliche Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Da die aktuelle Beschäftigtenzahl bei ca. 1900 Personen liegt, sind 13 Personalratsmitglieder gewählt worden. Hiervon gehören der Gruppe der Beamten drei und der Gruppe der tariflich Beschäftigten zehn Mitglieder an. Der Personalrat wählt aus seiner Mitte einen aus vier Personen bestehenden Vorstand und aus diesem Kreis wiederum einen Vorsitzenden.
Das LPVG legt eine umfassende Anzahl von Beteiligungtatbeständen des Personalrates bei verwaltungsinternen Maßnahmen fest. Es umfasst die Anhörung gem. § 75, die Mitwirkung gem. § 73 und die Mitbestimmung gem. § 72 LPVG.Der Mitbestimmungsparagraph ist der umfassendste. Es gibt kaum interne Maßnahmen, bei denen der Personalrat nicht zu beteiligen ist.
Das LPVG NW beinhaltet für den Personalrat Aufgaben, Pflichten und Rechte, die an dieser Stelle kurz und nicht abschließend dargestellt werden sollen:
An den wöchentlichen Sitzungen des Personalrates nimmt außerdem ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung beratend teil. Die nächste Personalratswahl findet im ersten Halbjahr 2012 statt.
Das Personalratsbüro befindet sich im Stadthaus A, Zimmer 2.53. Termine können jederzeit mit dem Sekretariat, Frau Birgit Bleker, vereinbart werden: Tel. 02361/50-1181, Fax 02361/50-1182 oder e-Mail: Personalrat@Recklinghausen.de |