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Behindertenfahrdienst

Behindertenfahrdienst

Viele behinderte Menschen sind aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, Außenkontakte aufrecht zu erhalten, weil geeignete Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder nicht genutzt werden können. Um diesem Personenkreis die Möglichkeit zu geben, Verwandte, Bekannte, Theater- Kino-, Konzert- und Sportveranstaltungen zu besuchen, stehen flächendeckend im Kreis Recklinghausen Beförderungsdienste für Rollstuhlfahrer, sogenannte Behindertenfahrdienste, zur Verfügung.

Über die Pflege-Suchmaschine des Kreises Recklinghausen finden Sie neben alle ambulanten, stationären und teilstationären Anbietern von Pflege auch Anbieter mit Behindertenfahrdiensten und deren Ansprechpartner.

Für Behinderte, die sich dauerhaft nur mit Hilfe eines Rollstuhles fortbewegen können, stellt das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Fahrgutscheine für die Nutzung des Behindertenfahrdienstes aus.

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