Belange von Frauen
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Unsere Ziele

  • Beteiligung von Frauen bzw. ihren Interessenvertreterinnen an Diskussions- und Entscheidungsprozessen des Rates und seiner Gremien, die ihre besonderen Belange betreffen
  • Vertretung von Frauenbelangen und Anliegen gegenüber Rat und Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit
  • Anregung von städtischen und/oder sonstigen Projekten zur Verbesserung der Situation von Frauen
  • Einflussnahme auf bedeutende Projekte bzw. Vorhaben zur Sicherung der Berücksichtigung von Fraueninteressen
  • Aufgreifen konkreter Probleme sowie deren Lösungen, die im städtischen Zuständigkeitsbereich liegen oder aber vom Kreis und/oder Land eingefordert werden müssen
  • Beteiligung von Organisationen und Verbänden, deren Arbeit Frauenbelange berühren
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Verwaltung

Unsere Kompetenzen:

  • Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse
  • Rederecht der Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertreterinnen in den Fachausschüssen, in denen die Anträge der Ratskommission für Gleichstellungs- und Frauenfragen beraten werden
  • Befassung mit allen frauenrelevanten Themen und Beteiligung an der Beratung in den Ausschüssen
  • Weiterleitung von frauenrelevanten Themenstellungen zur Beratung in entsprechende Ausschüsse

Unser Service:

Die Vorsitzende der Ratskommission und die Gleichstellungsbeauftragte nehmen Ihre Anregungen und Wünsche gerne entgegen.

Telefon: 02361/ 50 11 93