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| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Bauen > BauordnungBauordnungDie Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regelt in den einzelnen Vorschriften, wie ein Gebäude errichtet werden darf. In der Hauptsache wird die Ausführung von baulichen Anlagen festgelegt. Neben den sicherheitstechnischen Grundsätzen werden weiterhin die bauordnungsrechtlichen Verfahren geregelt, die im einzelnen unter dem Begriff Bauantrag näher beschrieben werden. Aufgrund der Individualität jedes einzelnen Antrages empfiehlt es sich einen Termin zur Bauberatung zu vereinbaren. Die Mitarbeiter der Bauordnung werden Ihre Fragen rund um das Bauen beantworten und Sie beraten. Für Bauherren mit gewerblichen Vorhaben hat die Stadt Recklinghausen einen "Lotsen", der sich zentral ihrer Anliegen annimmt. Auf Wunsch vermittelt er sie an die zuständigen Stellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Ansprechpartner, Wirtschaftsförderung Recklinghausen berät sie gern. Nähere Informationen erhalten Sie auch in unserer Baubroschüre unter dem Link: Weitere Informationen zu Gütesiegel - Serviceversprechen finden Sie hier. Weiterhin zählt zu dem Aufgabenbereich der Abteilung Bauordnung auch die Bestellung von Baulasten, die Grundstücksteilung sowie Denkmalschutz und Stadtbildpflege. Ihre Ansprechpartner/innen für Bauordnung |