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Förderung

Zur Reduzierung der eventuellen Mehraufwendungen bei denkmalpflegerischen Maßnahmen können Untere und Obere Denkmalbehörden auf Antrag Zuschüsse gewähren.

Die Zuschüsse der Unteren Denkmalbehörde sind gedacht für kleinere private denkmalpflegerische Maßnahmen. Bei der Oberen Denkmalbehörde können Einzelzuschüsse für größere Maßnahmen beantragt werden. Die Anträge werden bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht. Denkmaleigentümer können bei einzelnen Steuerarten (Einkommensteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer, Umsatzsteuer) besondere Vorteile in Anspruch nehmen. Für Vergünstigungen von der Einkommensteuer durch erhöhte Absetzungen von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand erteilt die Denkmalbehörde zur Vorlage beim Finanzamt auf Antrag eine Steuerbescheinigung (§ 40 DSchG).

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