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Hinweise für Denkmaleigentümer, Bauherren und Architekten

Die von vielen Denkmaleigentümern pauschal gestellte Frage „Welche Baumaßnahmen darf ich an meinem denkmalgeschützten Gebäude durchführen?“ lässt sich aufgrund der Vielfalt der Bauwerke und der damit verbundenen Nutzungs- und Erhaltungsprobleme nicht ebenso pauschal beantworten.
Grundsätzlich ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte, der Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen an einem Baudenkmal durchführen möchte, verpflichtet, zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen, auch wenn es sich dabei scheinbar nur um Kleinigkeiten handelt. Die Erfahrung hat gezeigt, wie notwendig dieses Verfahren ist, um der unbeabsichtigten oder willkürlichen Zerstörung oder Beseitigung wertvollen Kulturgutes entgegenzuwirken.

Die Erlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zu beantragen. Zu beachten ist, dass eine Erlaubnis auch dann einzuholen ist, wenn keine sonstige Baugenehmigung benötigt wird. Da die Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde nur in Abstimmung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege erteilt werden kann, ist eine frühzeitige Antragstellung sehr zu empfehlen. Im Vordergrund des denkmalrechtlichen Verfahrens steht allerdings nicht die Kontrolle nach Gesetzesvorschrift, sondern die Beratung des Denkmaleigentümers durch die Fachbehörden.

Unverzichtbar sind daher aussagefähige Unterlagen, die den Bauzustand beschreiben und die Bauabsicht verdeutlichen. Nur so ist eine inhaltliche Begutachtung durch die Denkmalbehörden überhaupt möglich. Je exakter der Bauherr diese Unterlagen vorbereitet, desto schneller hat er die benötigte Erlaubnis in den Händen. Er sollte sich dabei ggf. von einem fachkundigen Architekten unterstützen lassen.

Das Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des Denkmals. Der Nachbau von Bauteilen ist prinzipiell keine Erhaltungsmaßnahme, sondern sollte die Ausnahme sein. Die Erhaltung richtet sich auf die vorhandene Substanz. Das erfordert eine sorgfältige Untersuchung des Bauzustandes. lnstandsetzungs-, Wartungs- und Ausbesserungsarbeiten an den vorhandenen Bauteilen müssen sachgerecht ausgeführt werden, damit es nicht zu Substanzverlusten, Folgeschäden oder Verunstaltungen der Bauteile und damit des gesamten BaudenkmaIes kommt. Eine gründliche Vorbereitung schützt den Bauherrn besser vor Überraschungen, vermeidet über das notwendige Maß hinausgehende Investitionen und erspart letzten Endes manche Ausgabe. Zur richtigen Vorbereitung der Maßnahmen gehört auch eine sorgfältige Auswahl der zu beauftragenden Handwerker.
 
Für die Darlegung des vorhandenen Zustandes der zu renovierenden Bauteile oder des zu renovierenden Bauwerks kommen zum Beispiel in Frage:

  • eine Fotodokumentation
  • eine Bestandsbeschreibung
  • ein Aufmaß (durch einen Architekten)
  • eine Schadenskartierung/Schadensfeststellung zum Beispiel durch einen Bausachverständigen.

Meist sind nicht nur Reparaturen vorzunehmen; oft werden auch bauliche Änderungen erforderlich, zum Beispiel um eine verbesserte Nutzung zu ermöglichen. Die sich daraus ergebenden Eingriffe müssen zur Erlangung der Erlaubnis in Form von Planungsunterlagen dargestellt werden. In der Praxis wird die Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde schnell klären, ob und wie den Wünschen des Bauherren entsprochen werden kann und welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden. Hier ist das frühzeitige Gespräch mit den Denkmalpflegern besonders wichtig, bevor viel unnötiger und kostspieliger Aufwand für später nicht umzusetzende Planungen getrieben wird.