Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Denkmalschutz

Welche Pflichten hat der Eigentümer eines Denkmals?
Die wichtigsten Pflichten sind:
- die Erhaltungspflicht (§ 7 DSchG)
Denkmäler sind instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit dies zumutbar ist.
- die Nutzungspflicht (§ 8 DSchG)
Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.
- Erlaubnispflicht (§ 9 DSchG)
Der schriftlichen Erlaubnis durch die Denkmalbehörde bedarf/bedürfen
- Beseitigung, Veränderung, Verbringen an einen anderen Ort oder Änderung der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern
- Eingriffe in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern
- Beseitigung oder Veränderung beweglicher Denkmäler
- Veräußerungs- und Veränderungsanzeige (§ 10 DSchG)
Anzeigeverpflichtung des früheren und des neuen Eigentümers gegenüber der Denkmalbehörde bei Eigentumswechsel.