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Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Denkmalschutz

Welche Pflichten hat der Eigentümer eines Denkmals?

Die wichtigsten Pflichten sind:

  • die Erhaltungspflicht (§ 7 DSchG) 
    Denkmäler sind instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit dies zumutbar ist.
  • die Nutzungspflicht (§ 8 DSchG)
    Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.
  • Erlaubnispflicht (§ 9 DSchG)
    Der schriftlichen Erlaubnis durch die Denkmalbehörde bedarf/bedürfen
    - Beseitigung, Veränderung, Verbringen an einen anderen Ort oder Änderung der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern
    - Eingriffe in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern
    - Beseitigung oder Veränderung beweglicher Denkmäler
  • Veräußerungs- und Veränderungsanzeige (§ 10 DSchG)
    Anzeigeverpflichtung des früheren und des neuen Eigentümers gegenüber der Denkmalbehörde bei Eigentumswechsel.