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Gutachterausschuss Umwelt Standort- entwicklung
| Stadtentwicklung, Bauen & Verkehr > Stadtplanung > BebauungspläneBürgerbeteiligungIm Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen haben die Bürger in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen: 1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) In der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt (zumeist in vier Wochen). Die Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, mit Mitarbeitern des Fachbereiches Planen, Umwelt, Bauen die Planungsabsichten zu diskutieren. Eine andere Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine Bürgerversammlung. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird ortsüblich bekannt gemacht (zum Beispiel im Amtsblatt, in der Tagespresse unter den amtlichen Bekanntmachungen, im Internet). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellt der Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen einen Planentwurf für das weitere Planverfahren. 2. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) In der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (z. B. im Amtsblatt, in der Tagespresse unter den amtlichen Bekanntmachungen, im Internet). Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Ihre Ansprechpartner/innen für Bebauungspläne |