Recklinghausen 2020 - Bürger entwickeln ihre Stadt - Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
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Planentwurf
Beipläne
Begründung
 

Bürger beteiligen sich

Die sinnvolle und nachhaltige Nutzung der Flächen zu planen, heißt Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen. Die Diskussion dieses Entwurfs des Flächennutzungsplans geht daher alle an: Sowohl Grundstücksbesitzer und -käufer als auch Anwohner und Gewerbetreibende.
Mit diesem Plan werden die Weichen für die Zukunft gestellt.

Die Stadt Recklinghausen hatte daher ihre Bürgerinnen und Bürger erneut zur Mitgestaltung eingeladen. Nach Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Jahren 2006/2007 sowie der ersten Öffentlichen Auslegung im Jahr 2009 fand in der Zeit vom 24.01.2011 bis 24.02.2011 die zweite öffentliche Auslegung statt. Das nachfolgende Diagramm gibt eine Übersicht über das gesamte Verfahren sowie den derzeitigen Verfahrensstand.

  1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
  5. Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  6. Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses
  7. 1./2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  8. Entscheidung des Rates über eingegangene Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  9. Benachrichtigung der Einsender von Stellungnahmen über den Beschluss des Rates
  10. Antrag auf Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB
  11. Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung: Rechtswirksamkeit des Planes

Die Verwaltung wertet derzeit alle Anregungen aus und wird sie dem Rat der Stadt Recklinghausen zur Entscheidung vorlegen. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis dann schriftlich mitgeteilt.