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Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen

Die Realisierung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen stellt eine städtische Dienstleistung für einen bestimmten Personenkreis dar. Es handelt sich um Bauherren, Bauträger bzw. Investoren, die ausgleichspflichtige Baumaßnahmen realisieren und hierfür auch den erforderlichen ökologischen Ausgleich zu erbringen haben. Wollen oder können sie diesen nicht selbst durchführen, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) vor, dass die Planungsbehörde die Ausgleichsmaßnahmen anstelle und auf Kosten des Bauherrn realisiert. Regelungsinstrumente sind hierbei öffentlich-rechtliche Verträge oder auch als grundsätzliches Regelungsinstrument in Baugebieten mit vielen einzelnen Bauherren die Kostenerstattungssatzung nach §§ 135 a-c BauGB. Die Maßnahmenplanung orientiert sich in Recklinghausen langfristig am kommunalen Leitbild für Grünordnung und Freiraumentwicklung. Im Wege von Ökokonto und Ökopool können Ausgleichsmaßnahmen durch Bauherrn auch gezielt bevorratet werden.

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