Bauen Verkehr Gutachterausschuss
Umwelt Standort- entwicklung Stadtplanung Denkmalschutz

Gewässerschutz

Gewässerschutz

Der Gewässerschutzbeauftragte ist der kommunale Betriebsbeauftragte für das gesamte städtische Entwässerungssystem. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Er berät und überwacht den kommunalen Betreiber der Entwässerungsanlagen, beantwortet aber auch gerne die Fragen interessierter Bürger und Bürgerinnen zum Gewässerschutz. Zum Gewässerschutz zählen Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers (Flussläufe, Seen, Bäche, Teiche usw.) und des Grundwassers. Insbesondere nachhaltige Einwirkungen oder Verschmutzungen aus Lagerung, Transport und Anwendung wassergefährdender/wassergefährlicher Stoffe sind abzuwehren wie auch übermäßige Wasserentnahmen und Gewässererwärmung. Gesetzliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die Landeswassergesetze. Zu den Schutzmaßnahmen im Gewässerschutz gehören Abwassereinleitungen in die Kanalisation und in Kläranlagen zur Reinigung, Abdichtung von Mülldeponien, Einrichtung von Wasserschutzgebieten (in Recklinghausen keine), aber auch abwasserarme Produktionstechniken (Kreislaufanlage) und Gewässergüteüberwachung. Vorrangige Ziele des Gewässerschutzes sind eine deutliche Senkung des anfallenden Abwassers in Menge und Qualität, die naturnahe Umgestaltung (Renaturierung) von Schmutzwasserläufen (die der Abwassereinleitung dienen) sowie die vermehrte Versickerung von Niederschlägen vor Ort, um einen möglichst naturnahen Wasserkreislauf wieder herzustellen und Hochwassersituationen zu vermeiden. Recklinghausen entwässert überwiegend in Richtung Süden in die Emscher.

Emschergenossenschaft